TEILNAHME-BEDINGUNGEN
O.R.PHEUS FRAGMENTS ist eine individuelle, exklusive Grenzerfahrung in einer interaktiven
Rauminstallation. Jede*r Besucher*in erforscht – jeweils alleine und zeitlich limitiert – eine
Ausstellungssituation, in der die Grenzen zwischen Realität und Fiktion werden verwischen.
Die Teilnahmebedingungen zu O.R.PHEUS FRAGEMENTS liegen in deutscher Sprache vor und
lauten wie folgt:
1. TICKETING
1.a.
Ein Besuch von O.R.PHEUS FRAGMENTS ist nur mit gültigem, personalisiertem Ticket
möglich. Jede*r Besucher*in ist verpflichtet, sich vor Ort auszuweisen.
1.b.
Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur persönlichen und privaten Nutzung.
1.c.
Tickets für O.R.PHEUS FRAGMENTS sind veranstaltungsbezogen und werden daher nicht
erstattet.
1.d.
Tickets für O.R.PHEUS FRAGMENTS sind personalisiert, eine Weitergabe ist aufgrund dieser Teilnahmebedingungen nicht gestattet. Sollten mehrere Tickets über eine*n Käufer*in zur
Weitergabe an andere Personen erworben werden, verpflichten sich alle Beteiligten über
den/die Käufer*in den Teilnahmebedingungen von O.R.PHEUS FRAGMENTS zuzustimmen. Die
Vor- und Zunamen – womöglich auch weitere Daten – der anderen Beteiligten müssen beim
Erwerb der Tickets durch den/die Käufer*in angegeben werden.
2. ALTERSFREIGABE
2.a.
O.R.PHEUS FRAGMENTS ist freigegeben ab 16 Jahren.
2.b.
Ein offizieller Altersnachweis (z.B. Personalausweis) vor Ort ist erforderlich.
3. PÜNKTLICHKEIT & NACHEINLASS
3.a.
Bei O.R.PHGEUS FRAGMENTS handelt es sich um ein Live-Erlebnis, das für jede Buchung
speziell vorbereitet und jeweils für den gebuchten Zeitraum reserviert wird. Einlass wird für je
eine*n Besucher*in alle 15 Minuten gewährt. Erscheint ein*e Besucher*in erst nach Beginn des gebuchten Zeitraums, so ist eine Teilnahme für diese Buchung zwar möglich, jedoch nur bis zum Ende es jeweils gebuchten Slots. Aufgrund der genauen Taktung des Slotsystems gibt es hier keine Möglichkeit die Besuchszeit bei Verspätung zu verlängern. DieVeranstaltenden sind nicht verpflichtet, dem/der Käufer*in bzw. der verspäteten Person einen Ersatztermin
anzubieten.
3.b.
Der Veranstalter empfiehlt rechtzeitig vor dem gebuchten Termin vor Ort zu sein, um
pünktlich zum gebuchten Slot starten zu können.
4. BARRIEREFREHEIT, SICHERHEIT & TRIGGERWARNUNGEN
4.a.
Mit folgenden Hinweisen und Regeln sowie Informationen zur Barrierefreiheit und
Sicherheit sollen mögliche Folgen und Schäden – an dem/der Besucher*in als auch seiner/ihrer Umgebung – ausgeschlossen werden.
4.b.
Ein Besuch von O.R.PHEUS FRAGMENTS empfiehlt sich nicht bei:
-
Beschwerden, die auf Covid hinweisen
-
Grippe, Erkältung, Schnupfen, Ohrschmerzen
-
Angsterkrankungen wie Achluophobie (Angst im Dunkeln), Klaustrophobie (Angst vor
-
engen Räumen) u.ä.
-
Anfälligkeit für Schwindel
-
Seheinschränkungen (z.B. Blindheit)
-
Höreinschränkungen (z.B. Taubheit)
-
Mobilitätseinschränkungen (Zustände, welche die freie körperliche Bewegung beeinflussen u.a. verletzte oder gebrochene Gliedmaße, Gips, Krücken, Rollstuhl etc.)
-
psychischer Instabilität (u.a. posttraumatischen Belastungsstörungen)
-
emotionalem Stress
-
alle Einschränkungen und Leiden, die der bisherigen Aufzählung ähneln.
4.c.
Die Veranstaltenden informieren im vorab über mögliche Anforderungen, die während
der Experience an das Publikum gerichtet werden und weisen auf verschiedene akustische,
visuelle, olfaktorische, gustatorische oder haptische Reize hin, die potenziell triggernd sein
können. Besucher*innen sind eingeladen selbstbestimmt darüber zu entscheiden, ob eine
Besuch von O.R.PHEUS FRAGEMENTS für sie barrierefrei ist. Die Veranstaltenden weisen auf
folgende sensorische Reize hin:
-
O.R.PHEUS FRAGMENTS findet in einer intensiven, ruhigen Situation statt: Besucher*innen werden gebeten sich ebenfalls ruhig zu verhalten.
-
Besucher*innen werden gebeten das persönliche Smartphone während der Experience auf stumm zu stellen und abzugeben.
-
Besucher*innen erkunden die Installation jeweils alleine.
-
In der dunklen Installation wird UV-Licht bzw. Schwarzlicht eingesetzt.
-
Die Installation wird im Gehen erkundet, es gibt keine Bestuhlung. Eine Teilnahme mit flachen, geschlossenem Schuhwerk wird empfohlen. Es gibt eine steile Treppe.
-
Besucher*innen dürfen das in der Installation befindliche Interior vorsichtig anfassen, ausgenommen sind Gefäße mit Flüssigkeiten. Flüssigkeiten können Spuren in der Kleidung und auf der Haut hinterlassen. Achtung: Alle in der Installation befindlichen Objekte sind echt und bedürfen eines achtsamen Umgangs.
-
Einige Momente innerhalb der Experience können Unbehagen auslösen. Die Auseinandersetzung mit und die Darstellung von Leben, Tod und einem möglichen Dazwischen können verstören.
-
Es ist jederzeit möglich die Installation zu verlassen.
4.e.
Der/die Besucher*in wird vor Ort mit Technologie versorgt: Diese Ausstattung ist
maßgeblicher Teil des Erlebnisses. Der/Die Besucher*in verpflichtet sich, das vor Ort
ausgegebene technische Toolkit (u.a. Smartphone, Kopfhörer) für die Zeitdauer der
Experience zu tragen, damit pfleglich umzugehen und keine Eingriffe an der ihm gestellten
Ausstattung vorzunehmen. Der/Die Besucher*in ist angehalten, sich damit langsam und
vorsichtig zu bewegen.
4.f.
Die Veranstaltenden empfehlen Kleidung, die Bewegungsfreiheit zulässt und flache,
geschlossene Schuhe. Schuhe mit hohem Absatz (Pumps, High Heels u.ä.) oder offene Schuhe
(Flip-Flops, Sandalen u.a.) eignen sich nicht für die Umgebung und sind daher nicht zulässig.
4.g.
Um den freien Bewegungsablauf zu gewährleisten dürfen keinerlei persönliche
Gegenstände wie Jacken, Mäntel, Taschen, Rücks.cke u.ä. mitgeführt werden – dies gilt
ebenfalls für jedwede Hilfsmittel wie Werkzeug, technische und technologische Geräte wie
Mobiltelefone, Kameras, Mikrophone und andere Aufzeichnungsgeräte sowie Objekte, durch
die Verletzungsgefahr besteht.Es wird vor Ort eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt, damit
der /die Besucher*in mitgeführte Objekte selbst einschließen kann.
4.h.
Der Besuch von O.R.PHEUS FRAGMENTS und der dazugehörigen Einrichtungen unter
Einfluss von Alkohol und anderen den Gemütszustand beeinflussenden oder nicht
verkehrsfähigen Substanzen ist untersagt. Eine Mitnahme sowie Konsum von Alkohol, Drogen, Zigaretten und ähnlichen Substanzen in O.R.PHEUS FRAGMENTS und den dazugehörigen Einrichtungen ist untersagt.
4.i.
Der Veranstalter sowie das Personal vor Ort behalten sich das Recht vor, Personen den
Besuch, die Nutzung und Bespielung von O.R.PHEUS FRAGMENTS und der dazugehörigen
Einrichtungen zu verweigern, wenn diese nach Einschätzung der Veranstaltenden und/oder
des Personals vor Ort nicht in der Lage oder gewillt sind, O.R.PHEUS FRAGMENTS unter
Einhaltung der Sicherheitsstandards durchzuführen.
4.j.
Bei vorzeitigem Abbruch der O.R.PHEUS FRAGMENTS -Experience übernehmen die
Veranstaltenden keinerlei Haftung und erstattet keinerlei Kosten.
5. SORGFALTSPFLICHT & HAFTUNG
5.a.
Der/die Besucher*in stimmt zu, O.R.PHEUS FRAGMENTS und alle dazugehörigen
Einrichtungen auf eigene Gefahr zu betreten und mit Sorgfalt zu nutzen.
5.b.
Für eventuelle Schäden und Folgen – inklusive an Gesundheit und Eigentum – übernehme
die Veranstaltenden keine Verantwortung oder Haftung, wenn diesen aufgrund von Missachtung der Teilnahmebedingungen und/oder Anweisungen vor Ort und/oder Fahrlässigkeit bei der Nutzung von O.R.PHEUS FRAGMENTS und der dazugehörigen
Einrichtungen aufgetreten sind.
5.c.
Wenn der/die Besucher*in O.R.PHEUS FRAGMENTS oder die dazugehörigen Einrichtungen
schuldhaft beschädigt oder fahrlässig umgeht oder die Teilnahmebedingungen nicht befolgt,
wird die Live-Experience umgehend beendet. Es besteht kein Anspruch auf eine
Rückerstattung der Ticketkosten. Der/Die Besucher*in stellt die Veranstaltenden sowie deren
Dienstleistenden von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
5.d.
Im Falle einer schuldhaften Beschädigung von Ausstattung, Technik und Geräten u.ä.
in/von O.R.PHEUS FRAGMENTS oder der dazugehörigen Einrichtungen ist der/die Besucher*in zu Schadenersatz gegenüber den Veranstaltenden bzw. den jeweiligen Eigentümer*innen der
beschädigten Sache verpflichtet.
5.e.
Im Zuge der Sorgfaltspflicht können die Veranstaltenden das Live-Erlebnis überwachen
lassen. Der/die Besucher*in stimmt einer Beobachtung und audiovisuellen Aufzeichnung
seiner/ihrer Person während der Dauer des Live-Erlebnisses zu.
5.f.
Für Besucher*innen nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.
6. HÖHERE GEWALT
6.a.
Eine Rückgabe von Tickets und die Erstattung des Eintrittspreises sind ausgeschlossen,
außer wenn die Veranstaltung aus von den Veranstaltenden zu vertretenden Gründen nicht
stattfindet, zeitlich oder örtlich verlegt wird oder abgebrochen wird.
7. GEHEIMHALTUNG
7.a.
Der/die Besucher*in verpflichtet sich, keine Elemente von O.R.PHEUS FRAGMENTS und der
dazugehörigen Einrichtungen zu entnehmen, mit Dritten zu teilen oder für eigene oder fremde – insbesondere kommerzielle – Zwecke zu verwenden. Hierzu gehören alle ästhetischen, inhaltlichen, spielerischen, technischen und technologischen Elemente, Ideen, Regeln, Mechaniken und Umsetzungen.
7.b.
Die Aufnahme von Fotos, Videos und Ton in/von O.R.PHEUS FRAGMENTS und den
dazugehörigen Einrichtungen ist nicht gestattet. Eine Mitnahme von technischen,
elektronischen, digitalen und technologischen Geräten in O.R.PHEUS FRAGMENTS ist nicht
gestattet.
8. FOTO-, FILM- UND TONAUFNAHMEN
8.a.
Die Besucher*innen werden darauf hingewiesen, dass während des Besuches
möglicherweise Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden, auf denen der/die
Besucher*in zu sehen und/oder zu hören ist.
8.b.
Die Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen der
Veranstaltung oder Teilen der Veranstaltung die vom Veranstalter während des Live-Erlebnisses angefertigt werden, über das Internet, das Radio, das Fernsehen, über Datenträger (z.B. DVDs, CD-Roms usw.) oder andere, auch zukünftig erst entstehende Medien oder die Unterstützung von Dritten bei solchen Aktivitäten ist dem Veranstalter gestattet, sofern der/die Besucher*in nicht persönlich identifizierbar und erkennbar ist.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.a.
Die Veranstaltenden behalten sich vor, die Teilnahmebedingungen zu korrigieren und
anzupassen. Der/Die Besucher*in trägt Sorge, sich über den aktuellen Stand der
Teilnahmebedingungen zu informieren.
9.b.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen rechtsunwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon
nicht berührt.
9.c.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl berührt nicht die
Anwendbarkeit solcher Bestimmungen, von denen nach dem Recht des Staates in welchem
der/die Besucher*in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung
abgewichen werden darf.
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